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   BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55   

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https://dejure.org/1955,3773
BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55 (https://dejure.org/1955,3773)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1955 - 4 StR 355/55 (https://dejure.org/1955,3773)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 355/55 (https://dejure.org/1955,3773)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.07.1952 - 5 StR 324/52
    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55
    Besondere Umstände wie dessen mangelnde Zuverlässigkeit oder fehlende Erfahrung können es verbieten, daß sich der Vorgesetzte auf seinen Untergebenen verläßt (BGHSt 3, 91 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52] [96]), sie zwingen vielmehr zur eingehenden Nachprüfung (RG Goltd Arch 44, 398) und lassen Stichproben, wie sie sonst genügen würden (RGSt 57, 148), nicht ausreichend erscheinen.
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1955 (NJW 1955, 996 Nr. 15), auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, ausgeführt hat, kann es sich bei der Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung nur darum handeln, daß die einzelne Straftat in ihrer Besonderheit eine Gefährdung der Rechtsordnung darstellt.
  • RG, 28.03.1924 - I 818/23

    1. Kann das Unternehmen der verbotenen Ausfuhr (§§ 1, 7 AußenhkontrollVO.) durch

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55
    Bei einer Verwendung von Hilfspersonen kann der Vorwurf mangelnder Sorgfalt, der auch einem an Stelle des Geschäftsinhabers handelnden Angestellten zu machen ist (RGSt 58, 130 [133], DJ 40, 707), abgesehen von einer genügenden, vom Angeklagten nicht getroffenen Auswahl nur durch genügende Anleitung, Überwachung und Belehrung des Erfüllungsgehilfen ausgeräumt werden.
  • RG, 24.11.1922 - I 18/22

    1. Zum Tatbestand der fahrlässigen Tötung: 1. Zusammenwirken mehrerer Ursachen.

    Auszug aus BGH, 15.12.1955 - 4 StR 355/55
    Besondere Umstände wie dessen mangelnde Zuverlässigkeit oder fehlende Erfahrung können es verbieten, daß sich der Vorgesetzte auf seinen Untergebenen verläßt (BGHSt 3, 91 [BGH 10.07.1952 - 5 StR 324/52] [96]), sie zwingen vielmehr zur eingehenden Nachprüfung (RG Goltd Arch 44, 398) und lassen Stichproben, wie sie sonst genügen würden (RGSt 57, 148), nicht ausreichend erscheinen.
  • BGH, 22.11.1968 - 4 StR 396/68

    Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von

    Das entband ihn jedoch nicht von den allgemeinen Sorgfaltspflichten, die ihm in seiner Eigenschaft als stellvertretender Betriebsführer und verantwortlicher Leiter seines Arbeitsbereichs an Stelle der Werksleitung gegenüber allen ihm unterstellten Werkstätigen oblagen (vgl. RGSt 58, 130, 133; Urteile des Senats vom 15. Dezember 1955 - 4 StR 355/55 - und vom 1. Juli 1960 - 4 StR 222/60).
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